Zum Inhalt springen

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung

Ab dem 1. Jänner 2024 wurde klinisch-psychologische Behandlung in Österreich zur Kassenleistung, was einen bedeutsamen Schritt in der Versorgung psychischer Gesundheitsprobleme darstellt. Diese Neuerung ermöglicht allen Versicherten erstmals einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Therapien von ihrer Sozialversicherung zu erhalten.

Klinische Psycholog*innen, welche Expert*innen für psychische Gesundheit sind, spielen eine entscheidende Rolle bei der Behandlung verschiedener psychischer Störungen, Lebenskrisen und partnerschaftlichen Konflikten. Sie verfügen über umfangreiche Ausbildungen, darunter mindestens fünf Jahre Psychologiestudium an einer Universität sowie eine postgraduale Ausbildung, die durch Supervision und Selbsterfahrung begleitet wird. Im Gegensatz dazu sind Psychiater*innen Ärzt*innen mit spezialisierter Weiterbildung in der Diagnose und Behandlung psychischer Störungen. Sie können medizinische Behandlungen wie Medikamentenverschreibungen durchführen. Psychotherapeut*innen, wiederum, bieten Psychotherapie als spezialisierte Behandlung für psychische Probleme an und haben eine umfassende Ausbildung in psychotherapeutischen Methoden.

Die Höhe des Kostenzuschusses für klinisch-psychologische Behandlung variiert je nach Sozialversicherung und Art der Therapie. Zum Beispiel beträgt der Zuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie bei der ÖGK 33,70 €, bei der SVS 45,00 € und bei der BVAEB 46,60 €.

Nach einer ärztlichen Untersuchung sind zunächst bis zu zehn Behandlungseinheiten möglich, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Einreichung des Antrags erfolgt bei der jeweiligen Sozialversicherung, ohne dass eine ärztliche Überweisung erforderlich ist.

Obwohl derzeit keine klare Regelung für Online-Behandlungen besteht, ist eine Gesetzesänderung in Arbeit, um die klinisch-psychologische Online-Therapie gesetzlich zu verankern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Berufsverbands Österreichischer Psycholog*innen (BÖP): Informationen zum Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung